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Absenzen und Urlaub
Der regelmässige Schulbesuch ist wichtig für das Lernen und die Gemeinschaft. Eltern können ihr Kind pro Schuljahr an zwei Halbtagen ohne Begründung vom Unterricht freistellen (Jokertage). Diese werden über Pupil als Absenz gemeldet und der Klassenlehrperson rechtzeitig mitgeteilt.
Urlaubsgesuche, die über diese Jokertage hinausgehen, müssen schriftlich eingereicht werden und werden nur aus wichtigen Gründen bewilligt. Ferienverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
Die geltenden Regelungen basieren auf der Absenzen‑ und Urlaubsordnung der Stadt Wil.
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Link: https://www.stadtwil.ch/topics/bildung/ferienkalender-1
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